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Alt 17.07.2009, 19:29
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Mietbindung - Kündigung bei Versetzung möglich?

Hallo Denisch,

meines Wissens nach ist ein Kündigungsausschluss bis zu einer Dauer von 4 Jahren zulässig. Hierbei gilt es zu beachten, dass dieser Ausschluss beidseitig erfolgt, also der Vermieter sich ebenso dieser Regelung zu unterwerfen hat.

Wenn dem so ist, dann hast du eigentlich nur zwei Optionen:


Aufhebungsvertrag
Wenn man ein gutes Verhältnis zum Vermieter hat und das Gespräch sucht, sowie die persönliche Situation schildert, kann mit Zustimmung des Vermieters ein Aufhebungsvertrag gemacht werden und das Mietverhältnis wird im Einvernehmen beider Parteien aufgelöst.

Nachmieter
Ggf. erlaubt der Vermieter dem Mieter auf eigene Kosten einen Nachmieter zu finden, der in das Vertragsverhältnis eintritt, bzw. als neuer Mieter mit neuem Vertrag in die Wohnung einzieht. Hierbei hat der Vermieter keinen finanziellen Verlust und die Wohnung kann somit früher verlassen werden.


Das wären meine Angebote, wie du vorzeitig die Möglichkeit hättest das Mietverhältnis zu lösen.


Ich hoffe ich konnte helfen und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung,


Mietrecht Einfach
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