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Alt 30.04.2013, 08:31
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: nachträgliche Mieterhöhung

Zitat:
Was kann ich da machen?
Wenn Sie einen gültigen Mietvertrag besitzen, dann kann doch niemand behaupten, der der Mietpreis darin zu niedrig angesetzt ist. Verweisen Sie auf den Verwalter, mit dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben.

Soll sich der Vermieter am alten Verwalter schadlos halten.
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