AW: Ordentliche Kündigung per Einschreiben mit Rückschein
Die Kündigung eines Mietverhältnisses ist eine einseitige Willenserklärung, da muss der Vermieter nichts bestätigen. Wichtig nur, dass Sie den Zugang der Kündigung beweisen können und das ist mit dem Einschreiben ja gegeben.
|