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Ordentliche Kündigung per Einschreiben mit Rückschein
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01.05.2013, 08:56
Sange
Gast
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AW: Ordentliche Kündigung per Einschreiben mit Rückschein
Das Einschreiben allein ist kein Zustellungsbeweis!
Wenn Sie den vom Vermieter unterschriebenen Rückschein in den Händen halten, dann können Sie sich zurücklehnen.