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Alt 01.05.2013, 08:56
Sange
Gast
 
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Standard AW: Ordentliche Kündigung per Einschreiben mit Rückschein

Das Einschreiben allein ist kein Zustellungsbeweis!

Wenn Sie den vom Vermieter unterschriebenen Rückschein in den Händen halten, dann können Sie sich zurücklehnen.
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