AW: Kündigungsausschluss - Verzicht auf Kündigung im Mietvertrag
Hallo meisterpropper,
dafür, dass die Kleine auf der Couch schlafen muss kann der Vermieter nichts.
Ich sehe hier leider keine andere Möglichkeit, als auf 30 qm auszukommen.
Bemerkung: Ich kenne mich weniger mit Unterhaltsrecht aus, aber ich empfinde es für fraglich am Wochenende mit zwei Erwachsenen und einem Kind auf 30 qm zu wohnen. Man will für das Kind ja auch nur das Beste!
Und ein (uneheliches oder auch aus geschiedenem Verhältnis gezeugtes) Kind gereicht bei weitem nicht zu einer Sonderkündigung! Es leigt ja weder ein Mangel an der Mietsache, noch ein Mangel des Vermieters selbst vor.
Mein Tipp: Wenn Kinder mit ihm Spiel sind: Lasst diese nicht auf der Couch in 30 qm übernachten! Kinder müssen sich entwickeln - und wenn man es "derzeit" nicht bieten kann, dann muss man eben bis zu einem Zeitpunkt, wo es besser läuft Verzicht üben.
Kinder sind doch alles was wir haben ...
Sollte ich den Sachverhalt Mißverstanden haben, so bitte ich doch noch einmal um ausführlichere Darstellung.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach
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