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Alt 03.05.2013, 19:32
Karl-Heinz Karl-Heinz ist offline
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Standard AW: Ist der Austausch der Brennwerttherme eine Modernisierung?

Danke Regenmacher,

ich fand unter §559, 1 folgende Ausführung.

Hat der Vermieter bauliche Maßnahmen durchgeführt, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken (Modernisierung), oder hat er andere bauliche Maßnahmen aufgrund von Umständen durchgeführt, die er nicht zu vertreten hat, so kann er die jährliche Miete um 11 vom Hundert der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen.

Nun habe ich nach einem Jahr Betrieb die Verbrauchsabrechnungen vorliegen. Es hat sich weder beim Gasverbrauch oder beim Strom eine Änderung gegenüber der letzten 9 Jahre ergeben. Somit vermisse ich die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswertes.

Mein Vermieter will das aber nicht zur Kenntniss nehmen.
Da hab ich wohl ein Problem.

Gruß

Karl-Heinz

Geändert von Karl-Heinz (03.05.2013 um 19:35 Uhr)
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