AW: Hauptmieter hat Mietvertrag zu Monatsende gekündigt
Durch den Untermietvertrag eines unmöblierten Zimmers besteht m.E. Kündigungsschutz nach dem BGB.
Und, ganz wichtig, das Mietverhältnis des Untermieters besteht nicht mit dem Vermieter sondern mit dem Hauptmieter.
Meines Wissens ist eine Vertragsklausel, die die Kündigungsfrist einschränkt, unwirksam. Es gilt die gesetzliche Regelung.
In so einem Beispiel könnte man von 6 Monaten ausgehen. Nachzulesen in § 573a BGB.
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