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Alt 05.05.2013, 16:00
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Ärger mit dem EX-Vermieter

Das ist doch die einfachste Sache der Welt. Man macht von den Auszügen der Mietzahlungen Kopien. Das werden dann zwar einige Seiten, weil nur pro DIN A 4 Seite nur 3 Kopien Platz haben. Und diese Kopien bekommt der Exvermieter, wenn er eine ordentliche Forderung stellt, auf die Übergabe eines Schmierzettels muss man nämlich nicht reagieren.

Zitat:
Bin wirklich dankbar für jeden Denkanstoß.
Da ich auch auf dem Dorf lebe, würde ich einen Schritt weiter gehen. Ich würde diesen Schmierzettel nehmen und die dort aufgeschriebenen Fehlmieten anhand meiner Kontoauszüge als gezahlt beweisen.

Dieses "Dokument" würde ich dann als Anzeige in unserem Mitteilungsblatt veröffentlichen. Die Kosten für dieses Inserat würde ich gerne bezahlen, denn ich ließe mir nicht nachsagen, ein Mietpreller zu sein. Dieses Inserat würde ich unter meinem Namen und auch unter Nennung der alten Adresse veröffentlichen, den Namen des Exvermieters würde ich aber weglassen.
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