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Ärger mit dem EX-Vermieter
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05.05.2013, 17:48
Sange
Gast
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AW: Ärger mit dem EX-Vermieter
- Mietschulden verjähren nach 3 Jahren. Siehe dazu § 195 BGB.
- Grundsätzlich hat der zu beweisen, der fordert.