AW: Bürgschaft für einen Untermieter
Es ist entscheidend ob Ihr Vertragspartner/Vermieter eine Bürgschaft akzeptiert oder fordert.
Sollte es sich um eine Untervermietung handeln, dann würde das den Hauptmieter, der an Sie untervermietet, betreffen. Nur mit diesem hätten Sie ein Vertragsverhältnis.
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