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Alt 06.05.2013, 02:52
Sange
Gast
 
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Standard AW: Bürgschaft für einen Untermieter

Es ist entscheidend ob Ihr Vertragspartner/Vermieter eine Bürgschaft akzeptiert oder fordert.

Sollte es sich um eine Untervermietung handeln, dann würde das den Hauptmieter, der an Sie untervermietet, betreffen. Nur mit diesem hätten Sie ein Vertragsverhältnis.
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