AW: Fenster und Türen streichen?
Das sich die Klauseln zu den Schönheitsreparaturen im wichtigsten Punkt widersprechen, sollten Sie den Mietvertrag einem Anwalt für Mietrecht vorlegen. Einmal heißt es:
Im Allgemeinen werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen -
und das bedeutet, dass die Zeiträume länger aber auch kürzer sein können.
Und dann wird diese Möglichkeit hiermit:
Es handelt sich bei diesen Angaben um Richtwerte.
wieder aufgehoben.
Ein Anwalt kann Ihnen zu dieser widersprüchlichen Klausel sicherlich mehr sagen als es ein Forum kann und darf.
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