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Alt 20.07.2009, 10:09
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Pflicht zur Grundstückspflege

Hallo Kris.

Zum Thema Balkon, Terasse und Garten haben wir einen sicher hilfreichen Artikel für dich:
Gartennutzung im Mietrecht

Hier findest du im letzten Absatz, wer für die Gartenpflege zuständig ist, wenn im Mietvertrag nichts weiteres geregelt wurde - der Vermieter.

Natürlich können die Kosten für die Grundstückspflege dann auf die Mieter umgelegt werden, dass hieße wenn ein Garten- und Landschaftsgärtner beauftragt werden würde. Dies gilt ebenso für Material, dass zur Gartenpflege benötigt wird.

In Eurem Falle bedeutet das: Du bist nicht verpflichtet die Arbeiten zu erledigen, aber dennoch bist du an den Kosten zu beteiligen, wenn der Garten gemeinschaftlich genutzt werden kann. Ob eine Nutzung erfolgt ist davon unabhängig.


Ich hofe ich konnte helfen und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung,


Mietrecht Einfach
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