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Alt 10.05.2013, 22:06
sonichVermieter sonichVermieter ist offline
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Ausrufezeichen Ab wann fallen Kellerräume unter Heizkosten?

Hallo, nach Erhalt der Betrieskostenabrechnung für 2012 und der Belegeinsicht kommt uns doch der ein oder andere Punkt ein wenig komisch vor. Hauptsächlich was den Punkt der Heizkosten betrifft.

Die Abrechnung der Heizkosten erfolgt lediglich über die Quadratmeter und nicht über den Verbrauch.

Wir wohnen in einem Zweifamilienhaus, welches voll unterkellert ist und der Keller nur durch die Vermieterin genutzt werden kann. Da dieser sonst verschlossen ist. Der Keller ist mind. teils möbliert und hat ca. 60qm. Eine Heizung befindet sich auch dort.

FRAGEN:

1. Ab wann muss dieser in der Betriebskostenabrechnung bei den Heizkosten berücksichtig werden?

2. Muss der Keller ggf. bei den kompletten Betriebskosten berücksichtig werden?



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Geändert von sonichVermieter (10.05.2013 um 22:10 Uhr)
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