Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 11.05.2013, 14:32
sonichVermieter sonichVermieter ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.04.2013
Beiträge: 5
Standard AW: Ab wann fallen Kellerräume unter Heizkosten?

Das dürfte von der Nutzung dieser Räume abhängen. Ein Indiz dürfte sein, wenn diese Fläche bei der Berechnung der Grundsteuer auftaucht, dann ist anzunehmen, dass dort Wohn- und nicht Kellerräume vorhanden sind.

****in dem Grundsteuerjahresbescheid tauchen nur Flurstück 75 sowie 76 auf was ja die Gründstücksteilung/zusammenschluss in qm angibt und abrechnet. Hier tauchen keinerlei Angaben zum qm-Umfang weder des Kellers noch der Gesammtfläche des Hauses auf.
Daher suchen wir eine andere Möglichkeit der Vermieterin Ihren teilmöblierten Keller zur Das dürfte von der Nutzung dieser Räume abhängen. Ein Indiz dürfte sein, wenn diese Fläche bei der Berechnung der Grundsteuer auftaucht, dann ist anzunehmen, dass dort Wohn- und nicht Kellerräume vorhanden sind Mitberechnung anzuhängen.
Mit Zitat antworten