Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 21.07.2009, 02:59
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Mieter mit Messie-Syndrom

Hallo,

beim Messie-Syndrom handelt es sich ja leider um eine schlimme psychologische Krankheit und wie man einem erkrankten hilft geht leider über meine Erfahrungswerte hinaus.

Ist die Person denn auf das Problem ansprechbar? Dann sollte man vielleicht einmal gemeinschaftlich mit den Mietern versuchen zumindest die zusammengenutzten Plätze wie Treppenaufgang und Gemeinschaftskeller zu entrümpeln.

Auch der Vermieter wäre hier sicher gut angeraten sich rechtlichen Beistand einzuholen (z.B. bei einem Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht, ggf. auch Nachfrage bei der Versicherung starten), da die Wohnung bei Auszug sicher im Chaos versunken sein wird, je nach Schwere der Erkrankung. Das sollte Ihm klar sein - denn damit sind unerhebliche Kosten für Ihn verbunden!

Ich hoffe ich konnte zumindest ein wenig helfen und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung.



Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten