AW: Pflichtteil schlechtes Gefühl
Auf den Pflichtteil besteht immer Anspruch. Dieser wäre Ihrer Tochter nicht zu nehmen, es sei denn, Sie würde als "erbunwürdig" gelten, weil Sie gegen geltendes Gesetz verstoßen hat, etc.
Sie sollten das aber abwarten und alles weitere über den beauftragten Anwalt regeln.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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