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Alt 16.05.2013, 14:38
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Wann erfahre ich, obs Schulden sind?

Hallo,

diese Informationen erhalten Sie eigentlich nur, wenn Sie den Erblasser kennen und im besten Fall Zugriff auf die Unterlagen haben. Ich habe einen kleinen Artikel gefunden, welcher sicher weiterhelfen kann:

Zitat:
Nach dem Tod des Erblassers sollten sie sich unbedingt so schnell wie möglich einen genauen Überblick über dessen Vermögensverhältnisse machen, also die Konten überprüfen, bei den banken Erkundigungen einholen, die Papiere des Erblassers durchforsten. Wenn sich abzeichnet, dass der Verstorbene mehr Schulden als Vermögen hinterlassen hat, ist es besser, die Erbschaft auszuschlagen.

Wichtig für zukünftige Erblasser: Wer gerade dabei ist, seine eigenen Angelegenheiten für den Todesfall vorzubereiten, merkt schon, wie wichtig es ist, seinen Erben kein Papierchaos zu hinterlassen.

Der Gesetzgeber nimmt an, dass die Erben in mindestens sechs Wochen genügend Zeit haben, den Stand des Erbes zu beurteilen. Die Testamentsverkündung findet ja auch nicht unmittelbar nach dem Tod des Erblassers statt, so dass ihnen in der Praxis dadurch sogar noch etwas mehr Zeit bleibt.

Hat der Erbe aber vor Ablauf der Frist bereits angenommen, kann er hinterher nicht mehr ausschlagen. Eine solche Annahme kann etwa schon vorliegen, wenn der Erbe einen Erbschein beantragt hat. In wenigen Ausfällen kann man eine Annahme zwar anfechten, das ist aber äußerst schwierig und nur sehr schwer durchsetzbar. Besser ist es deshalb, sich gut zu überlegen, ob man die Erbschaft annehmen möchte.

Übrigens ist das Recht, die Erbschaft auszuschlagen, ebenfalls vererblich. Klingt kompliziert, ist aber eigentlich eine einfache und auch wichtige Regel. Wenn beispielsweise ein Familienvater das Erbe ausschlagen will und auf dem Weg zum Gericht verunglückt, muss sein Kind nun das Erbe ausschlagen. Wer das Erbe ausschlägt, muss sich an bestimmte Vorschriften halten. Es reicht nicht aus, den Geschwistern zu sagen, dass man nichts haben will, oder sich einfach nicht zu rühren.

Quelle: stern.de
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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