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Alt 16.05.2013, 16:33
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Erbe und Vormund

Hallo,

Sie haben die Möglichkeit in Ihrem Testament einen Vormund oder auch Mehrere zu bestimmen und zu regeln, für was diese zuständig sein sollen, z.B. Erziehung, Finanzen, etc.

Lesen Sie am besten dazu einmal diesen Artikel aus dem Web: Kinder bei Erbschaft und Tod


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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