Hallo,
Sie haben die Möglichkeit in Ihrem Testament einen Vormund oder auch Mehrere zu bestimmen und zu regeln, für was diese zuständig sein sollen, z.B. Erziehung, Finanzen, etc.
Lesen Sie am besten dazu einmal diesen Artikel aus dem Web:
Kinder bei Erbschaft und Tod
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach