AW: 5Jahresvertrag
Diese Klausel betrifft doch nur die Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter. Scheinbar weiß dieser VM nicht, was er in seinem Vertrag vereinbart hat.
Also gilt die gesetzliche Kündigung von 3 Monaten. Frühester Termin wäre dann der 31.08.
Am besten die Kündigung bis zum dritten Werktag des Juni im Beisein eines Zeugen dem Vermieter überreichen, dann kann er nicht behaupten, dass er die Kündigung nicht erhalten hat.
Über sein mögliches Geschrei müssen Sie sich keine Gedanken machen. Sie sind im Recht.
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