Vermieter untersagt Fundament für Zaun
hallo,
ich wohne in einem 4 familienhaus mit gemeinschaftsgarten. meine nachbarn neben mir im erdgeschoss haben eine terasse und ständig besuch weshalb ich meinen vermieter, eine genossenschaft, um eine zaunbauerlaubnis gebeten habe.
diese wurde mir auch gewährt jedoch mit dem hinweis das ein fundament untersagt wird. heisst ich könnte nur noch einschlaghülsen nehmen, jedoch ist der boden dafür nicht sonderlich geeignet. jetzt frage ich mich natürlich ob der vermieter mir das fundament so explizit verbieten darf wenns bei anderen mietern der genossenschaft, hier in den benachbarten häusern, doch geduldet wird. es gibt zb deutlich grössere fundamente für gartenhäuser .... ich persönlich bräuchte hier nur 3 punktfundamente. ist das so rechtens ?
dachte mal irgendwo gelesen zu haben das da irgendwie gleiches recht für alle gibt oder so ...
wie sieht es aus wenn ich das trotzdem mache, mehr als mich dazu auffordern es wieder zu entfernen kann mir nicht passieren oder ?
mfg xen^^
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