Zitat:
Zitat von Ksenja
Und wie ist die Kündigungsfrist?
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Auszug § 580a Abs. 2 BGB:
(2) Bei einem Mietverhältnis über Geschäftsräume ist die ordentliche Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs zulässig.