Einmal die Kurzfassung:
Ihr Vermieter kann Ihnen in Sachen Besuchsrecht garnichts. Bitte lesen Sie dennoch einmal die Passage zum Thema "zeitlich begrenzte Aufnahme" in diesem Artikel:
Besuch und Besuchsrecht - neues Mietrecht einfach erklärt
Viel Erfolg, Mietrecht Einfach