Vergütung des Testamentsvollstreckers bei Vorerbe
Testament verlangt unbefreite Vorerbschaft des verbliebenen Ehepartners. Nach dessen Tod geht das gesamte Erbe ( beider Ehepartner ) an die Kinder. Es ist Testamentsvollstreckung vorgesehen. TV verlang Vergütung nach Rheinischer Tabelle. Die Vergütung sei zunächst aus dem Erbe zu bezahlen, und zwar zunächst aus den Erträgen, dann aus der Substanz dann aus dem Privatvermögen des Vorerben ? Das Problem: die Erträge wurden inzwischen verbraucht - kann jetzt die Substanz liquidiert werden ehe das Privatvermögen des Vorerben herangezogen wird ?
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