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Alt 30.05.2013, 20:15
DaKnu DaKnu ist offline
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Registriert seit: 30.05.2013
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Standard Gartenhaus gewerblich nutzen

Hallo Zusammen,

kurz zu unserer Situation:

Wir bewohnen seit knapp 1 1/2 Jahren eine Wohnung in einem "Mehrfamilienhaus" in einem reinen Wohngebiet (Dorf, 600 Einwohner, eine Arztpraxis in der Straße). "Mehrfamilienhaus", da es eigentlich ein Einfamilienhaus ist, wo die erste Etage ausgebaut und vermietet wurde. Ergo, der Vermiter wohnt im Erdgeschoss, wir im Obergeschoss (Vermiter / Mieter Fläche 2/3 zu 1/3).

Die Nutzung des Gartens ist nur dem Vermieter gestattet.
Unserer Wohnung angehörig ist ein Balkon mit Blickrichtung Garten.

Nun hat unser Vermieter ein Gewerbe angemeldet und Knall auf Fall ein Gartenhaus gebaut. Auf die Frage hin, was er denn damit möchte, antwortete er: Für das Gewerbe, um dort Beratungsgespräche zu führen. Das Gartenhaus ist auch mit entsprechenden Möbeln ausgestattet.

Da unser Balkon und auch unser Wohnzimmer als auch Schlafzimmer Richtung Garten gehen, sind wir natürlich künfitg mit diesem Kundenverkehr konfrontiert (Grillen, Frau liegt im Sommer mit Bikini auf Balkon etc....)

Ist es rechtens, einfach ein Gartenhaus für die gewerbliche Nutzung zu bauen?

Muss ich diese gewerbliche Nutzung inkl. Kundenverkehr ertragen?

Ich bedanke mich im voraus für die Antworten!



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