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Alt 01.06.2013, 02:15
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Gartenhaus gewerblich nutzen

Hallo,

solange Sie keine expliziten Klauseln bzgl. der Gartennutzung im Mietvertrag haben und sich der Vermieter an die öffentlich-rechtlichen Ruhezeiten hält, kann er mit seinem Grundstück natürlich machen, was er will.

Ob er das Gartenhaus bauen durfte, wird dann sicherlich auch ein Bauamt geklärt haben.

Sollten Sie sich zu stark beeinträchtigt fühlen, bleibt Ihnen aber auch die Kündigung.


Mietrecht Einfach
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