Hier sollten Sie tätig werden! Der direkte Weg ist sicherlich immernoch der Beste.
Klären Sie den Garantiefall ab. Sollte die Gewährleistung nicht ziehen, wenden Sie sich wieder an den Vermieter bzgl. der Reparatur und beschreiben Sie, dass das Gerät von Ihnen ordnungsgemäß genutzt wurde und kein Verschulden (wenn es denn so ist) von Mieterseite aus vorliegt.
Prüfen Sie bitte auch die Klausel für mögliche Kleinreparaturen in Ihrem Mietvertrag.
Mietrecht Einfach