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Alt 10.06.2013, 19:26
alterego alterego ist offline
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Registriert seit: 10.06.2013
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Standard Zwangsanmeldung durch Gasanbieter trotz Heizkosten in den Betriebskosten?

Hallo Community,

freut mich, bei euch sein zu dürfen

Ich habe am WE die "Zwangsanmeldung" meines regionalen Gasanbieters (RWE) erhalten. Etwas verdutzt habe ich dann mal ein wenig recherchiert, und möchte mich jetzt noch hier kundig machen.

Also, ich wohne in einem 3 Parteien-Haus, jede Wohnung hat eine eigene Gastherme und einen eigenen Gaszähler. Lt. dem Herrn von der Kundenbetreuung ist die Anmeldung erfolgt, da meine Vermieterin den Auszug des Vormieters gemeldet hatte.

Mein Mietvertrag (Mustervertrag des Vermieter-Vereins) schlüsselt neben der Kaltmiete und Garage die "Betriebskosten als Vorauszahlung gem. Betriebskostenverordnung" auf- die Betriebskosten sind wiederum als "Verweis auf die Betriebskostenverordnung" aufgeschlüsselt. U.a. wird hier auch die "* ... Lieferung von Wärme... *.. Lieferung von Warmwasser" vermerkt. Der Verteilerschlüssel erfolgt gem. der Heizkostenverordnung 70:30 nach Wohnfläche.

Nach meinem Verständnis und meinen Recherchen ist die Lieferung von Gas in meinen Betriebskosten enthalten. Der eigene Zähler dient folglich der genauen Abrechnung der Betriebs-/ Mietnebenkosten.

Will mich nur ungern mit meiner Vermieterin streiten; sie ist der Meinung dass ich das Gas wie den Strom selber anmelden müsste. Der RWE'ler meinte hingegen zu mir, dass bei dem geschilderten Sachverhalt das Gas in den Nebenkosten enthalten sei, und die Vermieterin folglich den Zähler auf sich anzumelden habe (um dann jährlich mit mir abzurechnen).

Könnt' ihr mir da eine verlässliche Auskunft geben?

Danke und VG



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