Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass der Sohn aus erster Ehe entweder nicht im Testament bedacht oder ausdrücklich enterbt wurde.
Wenn keine weiteren Kinder existieren, würden die jetzige Frau und der Sohn nach dem gesetzlichen Erbteil jeweils 50% des Vermögens erben.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, somit 25% am gesamten Vermögen des Vaters für den Sohn aus erster Ehe.
Der realistischste Weg wäre nun die Auszahlung des Sohnes mit 25% von 30.000 EUR (120.000 EUR Wert - 90.000 EUR Schulden).
Zum weiteren Verfahren und der Absicherung dieser Hinweise kann ich aber nur empfehlen sich bei unserer Rechtsberatung online noch einmal alles genau absichern zu lassen:
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Viel Erfolg, Erbrecht Einfach