Hallo fahrer,
ein Mietvertrag ohne Größenangabe in qm ist hoffentlich ein Einzelfall.
Du scheinst dich ja bzgl. der ortsüblichen Miete und dem Mietwucher schon kundig gemacht zu haben. Und diese wird bei der Bemessungsgrundlage von 50qm mit Sicherheit überschritten.
Hier würde ich mich auf jeden Fall an den Vermieter wenden (immer schriftlich) und unter den gegebenen Voraussetzungen eine Kürzung der Miete wegen
Mietwucher beantragen. Z.B auf 30qm x 5,- EUR = 150 EUR Nettokaltmiete
Wie es mit einer rückwirkenden Erstattung der bereits gezahlten und überteuerten Miete aussieht kann ich dir leider nicht genau sagen. Hierzu würde ich empfehlen einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen Mietrecht Verein in deiner Nähe aufzusuchen, um hier ggf. noch rückwirkend Geld erstattet zu bekommen, wenn möglich.
Wir würden uns freuen, wenn du uns auf dem Laufenden hälst und gerne stehen wir für weitere Fragen bereit.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach