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Alt 04.08.2009, 15:02
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Kündigung wegen Störung des Hausfriedens?

Hallo rudolf,

Hausfriedensbruch ist meiner Meinung nach ein Kündigungsgrund. Meist geht der Hausfriedensbruch ja auch mit Verstößen gegen die Hausordnung und somit gegen den Mietvertrag selbst einher.

Deshalb halte ich es für sinnvoll, dem "Problem-Ehepaar" vorab eine Abmahnung zu schicken, in welcher die Gründe detailliert aufgeführt werden und hier darf auch gerne bereits mit der Kündigung (ordnungsgemäß und nicht fristlos) gedroht werden, um ein Druckmittel zu haben.

Sollte es zu weiteren Verstößen kommen, sind die Gründe also bereits bekannt und schriftlich fixiert. Dennoch müssen dann diese noch einmal detailliert in der Kündigung stehen.

Hierzu empfehle ich auch noch einmal "Punkt eins" aus unserem Artikel Die ordentliche Kündigung durch den Vermieter: Ordentliche Kündigung durch den Vermieter

Ein letzter Hinweis: Die Abmahnung, sowie die Kündigung sollten als Einschreiben versandt werden, damit der Empfang direkt als bestätigt gilt.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung und erfahren ebenso gerne, wie es bei Euch weitergegangen ist.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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