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Alt 04.08.2009, 17:12
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Bei Mietpreisüberhöhung Rückforderung möglich?

Hallo Marie,

diese Frage ist leider nicht so einfach zu beantworten. Denn es kann auch eine Miete über der ortsüblichen Miete verlangt werden. Und zwar darf die ortsübliche Miete auch überschritten werden, wenn die Wohnung zum Beispiel einen speziellen Komfort oder eine spezielle Ausstattung gegenüber anderen Wohnungen in selber Region und Größe bietet.

Daher würde ich hier empfehlen dich an den Mieterbund Berlin zu wenden oder einen Fachanwalt für Mietrecht, da die Beurteilung des Sachverhalts so doch ziemlich schwierig ist.

Und wie es gar bei bereits entrichteten Mieten aussieht im Bezug auf die Rückforderung ist in diesem Zusammenhang dann auch schwer zu sagen.

Meines Wissens nach gilt:
Mietrückforderung ist möglich, wenn der Mietpreis mehr als 20% über der ortsüblichen
Miete oder den Angaben laut Mietspiegel liegt.
Bei mehr als 50% liegt Mietwucher vor.

Hierbei ist aber auch auf das Mieterverhätnis zu achten - herrscht z.B. Wohnungsknappheit? Dann sind auch durchaus höhere Mieten zu rechtfertigen.

Also ist alles in allem zu sagen, dass mit diesem Sachverhalt ein Fachmann betraut werden sollte, da es ja auch um eine Menge Geld geht.

Ich hoffe ich konnte Euch dennoch ein paar Dinge mit auf den Weg geben, damit Ihr vielleicht die Lage besser einschätzen könnt.


Liebe Grüße,


Mietrecht Einfach
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