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Alt 04.08.2009, 18:31
marie marie ist offline
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Registriert seit: 31.07.2009
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Standard AW: Bei Mietpreisüberhöhung Rückforderung möglich?

Hallo
vielen Dank für die Antwort.Bei einer Mieterberatung wurde mir empfohlen gegen die überhöte Miete mit einem Anwalt vorzugehen.
Der eigentliche Punkt ist, dass in meinem Haus eine Modernisierung bevorsteht und ich davon ausgehe wenn die jetzige Miete dem Mietspiegel gerecht angepasst wird kann die Modernisierungserhöhung auch nicht so extrem hoch ausfallen wie es bisher geplant ist.
Mir wurde eine Überlegungsfrist für die ausgehandelte Mieterhöhung bis Freitag, den 7.August gesetzt.Da ich bis dahin noch keinen Anwalt meines Vertrauens gesprochen habe,habe ich um Aufschub der Frist gebeten mit dem Hinweis, dass ein starkes Missverhältnis zwischen Nettokaltmiete und Wohnung besteht bzgl. der Ausstattung,Lage und des allgem. Zustand der Wohnung und dass ich mich darüber mit einem Anwalt beraten muss.
Leider hat mein bisheriger Anwalt anscheinend kein Interesse mehr mich zu vertreten.Er empfiehlt mir die Modernisierungsankündigung mit dem Mieterhöhungsverlangen so zu unterschreiben.Ich habe einen Termin mit einem anderen Anwalt verabredet.
Dazu habe ich nun wieder eine Frage:
Kann der Anwalt auf Grund der Vollmacht, die er von mir hat einer Mieterhöhung in meinem Namen ohne meine Einverständnis zustimmen?
ich hoffe doch nicht... aber er ist seit Tagen unerreichbar
liebe Grüße Marie
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