AW: Bei Mietpreisüberhöhung Rückforderung möglich?
Hallo Marie,
die Frage bzgl. der Vollmacht kann ich dir leider nicht genau beantworten. Der Grund liegt darin, dass Rechtsanwälte die Vollmacht in gewisser Weise frei gestalten können und somit bleibt zu klären, auf welche Punkte und Sachverhalte sich die Vollmacht erstreckt.
Und die Vollmacht gilt ja sogesehen nur nach außen, denn der Anwalt bleibt ja verpflichtet in deinem Interesse zu handeln.
Somit glaube ich nicht, dass er eine Entscheidung für dich treffen wird, die für dich von Nachteil ist und über die vorab nicht gesprochen wurde. Sonst ist meiner Meinung nach auch der Anwalt belangbar.
Lieben Gruß,
Mietrecht Einfach
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