Anspruch der Pflichtteilsberechtigten an den Vermächtnisnehmer
Ich habe eine Verständnisfrage zum eröffneten Thema.
Mein verstorbener Schwager hat seine Lebensgefährtin als Alleinerbin eingesetzt. Allerdings hat er mir einige Gegenstände aus seinem persönlichen Besitz als Vermächtnis zuerkannt.
Das Vermächtnis dürfte einen Wert von etwa 1.800 € haben. Das übrige Erbe zusammen etwa 28.000 €, wovon allerdings noch 3.000 € für Schulden abgehen.
Als gesetzliche Erben werden 2 Kinder ihren Pflichtteilsanspruch gegen die Erbin geltend machen. Ob sie auch Ansprüche an mich stellen werden, weiss ich noch nicht.
Ich wüsste gerne, ob die Kinder Pflichtteilergänzungsansprüche gegen mich haben. Nach allem, was ich so gelesen habe, vermute ich, daß dies so ist. Ich möchte jedoch gerne Eure Meinung dazu hören, wofür ich mich schon mal vorab bedanken möchte.
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