Hallo, je nach Lagerung des Falles könnten die Pflichtteilsberechtigten Ihre Ansprüche geltend machen. Da das Erbe jedoch bedeutend höher ist als das Vermächtnis, muss dies meiner Ansicht nach auch erfüllt werden.
Lesen Sie bitte einmal diesen Abschnitt zum Thema Vermächtnis und Pflichtteilsrecht:
Vermächtnisnehmer - Die rechtliche Stellung - Erbrecht Ratgeber
Dementsprechend würde ich nun einmal abwarten, wie die Pflichtteilsberechtigten reagieren.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach