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Alt 26.06.2013, 10:06
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Fristlose Kündigung wegen Unachtsamkeit!

In diesem Fall handelt es sich schlichtweg um eine fristlose Kündigung wegen Mietschulden, bzw. Mietrückstand. Diese ist natürlich gerechtfertigt und ich kann nur auf die Ausführungen meines Vorredners verweisen, wenn Sie diese Kündigung noch abwenden wollen!

Ansonsten empfehle ich Ihnen noch einmal diesen Artikel zum Thema Kündigung. Besonders der Abschnitt zum Thema Räumungsfrist könnte für Sie interessant sein:
Tipps und Tricks zur Kündigung - neues Mietrecht einfach erklärt


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