Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 30.06.2013, 13:11
Weinkenner Weinkenner ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.06.2013
Beiträge: 4
Standard AW: Gemeinsamer Mietvertrag - einer zieht aus, neue Freundin breitet sich in Wohnung

Das ist nicht ganz richtig Regenmacher.

@Ina1109:

Was Ihr tun könnt:

1. Ihr Zimmer abschließen falls ein Schlüssel vorhanden ist.

2. Den Vermieter kontaktieren, dass eine neue Person in die Wohnung eingezogen ist. Da diese Person nicht im Mietvertrag steht und auch nicht unter dieser Adresse gemeldet ist, wird der Vermieter bestimmt nicht erfreut sein. Die Freundin ist nämlich nicht berechtigt dort zu wohnen.

3. Haben deine Tochter und ihr Exfreund jeweils einen eigenen Mietvertrag unterschrieben oder beide zusammen nur einen Mietvertrag? Falls jeder für sich einen eigenen Mietvertrag hat, kann deine Tochter eine erhebliche mietminderung verlangen.

Das liegt daran, dass deine tochter nicht richtig gebrauch von der Wohnung machen kann, da eine dritte Person dort eingezogen ist (ohne MV) und sich dort breit macht. Es ist deiner Tochter also nicht mehr möglich in der Wohnung zu wohnen bzw. normal gebrauch davon zu machen. Dies ist nicht nur wegen Platzmangel der Fall sondern auch weil deine Tochter evtl. angst hat vor einer fremden Person (so als Tipp ).

Mietminderung - Portal für Mieter und Vermieter: Mietminderung.org

Schau mal hier, da findest du alle Infos was man bei einer Mietminderung beachten muss und was zu tun ist. Bei der Wohnungsübergabe an den Vermieter denkt an ein Übergabeprotokoll. Und wenn der Vermieter nichts unternimmt gegen die dritte Person, so können evtl. Schäden an der Wohnung auf die dritte Person und den Exfreund geschoben werden. Das setzt natürlich voraus, dass deine tochter und der Exfreund gesonderte Mietverträge haben. Es könnte sogar sein, dass eine fristlose Kündigung seitens deiner Tochter möglich ist. Da müsste dann aber tatsächlich ein Anwalt konsultiert werden.


Lieben Gruß,

Weinkenner
Mit Zitat antworten