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Alt 30.06.2013, 13:56
Weinkenner Weinkenner ist offline
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Standard AW: Wie gehe ich bei Mietminderung vor?

Müsst Ihr auch nicht. Da ihr dort schon seit 2 Jahren wohnt und immer nur die Miete abgebucht wurde obwohl ihr den Schlüssel für den Stellplatz habt, ist das eine sog. "konkludente" vereinbahrung. D.h. selbst wenn im Mietvertrag der Stellplatz nicht erwähnt wird, so steht er euch zur Benutzung zu. Das hat etwas mit dem in Deutschland geltenden Gewohnheitsrecht zu tun. Hierzu solltet ihr aber einen Anwalt fragen, der euch genau beraten kann falls es wegen dem Stellplatz Probleme geben sollte.


Zur Mietminderung:

Zitat:
§ 536 BGB beinhaltet die zentrale Regelung des Mietminderungsrechts. Er bestimmt das Recht des Mieters, die Miete zu mindern, wenn die Mietsache (Wohnung) einen Mangel (Sachmangel, Rechtsmangel) aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt.
Zitat:
Nach § 535 BGB ist der Vermieter zunächst verpflichtet, dem Mieter die Wohnung in dem vertraglich vereinbarten Zustand zu überlassen und diesen Zustand während der Mietzeit zu erhalten. Ein Mangel liegt dann vor, wenn der Ist-Zustand der Mietsache von dem Soll-Zustand negativ abweicht (BGH WuM 2004, 527).

Der „Ist-Zustand“ ist der Zustand der Wohnung, in dem sie sich augenblicklich und tatsächlich befindet. „Soll-Zustand“ ist der Zustand der Wohnung, in dem sie sich nach dem Vertrag und Gesetz eigentlich befinden sollte.

Anders gesagt: die Mietsache ist mangelhaft oder fehlerbehaftet, wenn der Mieter diese nicht so nutzen kann, wie er will oder wie er es nach dem Vertrag erwarten darf.
Da der Mangel bei Vertragsabschluss weder abzusehen noch vorhanden war, ist es eine änderung der Mieteigenschaften im negativen Sinn. Deshalb dürft ihr die Miete auch ruhig mindern. Um welchen Betrag ihr die Miete mindern dürft ist abhängig von den tatsächlichen Begebenheiten. Hierzu solltet ihr auch einen Anwalt konsultieren.

In bestimmten Fällen jedoch wird eine Mietminderung nicht möglich sein, siehe hier:

Mietminderung: Baulärm ? Lärm durch Bauarbeiten oder Sanierung

Ich denke der Gang zum anwalt wird euch leider nicht erspart bleiben. Ihr könnt natürlich selbst ein Schreiben aufsetzen und die hausverwaltung über eine Mietminderung informieren und hoffen, dass diese das akzeptiert. In den meisten fällen jedoch wird die Hausverwaltung der Minderung widersprechen. Spätestens dann solltet ihr einen fachkundigen Anwalt einschalten.


Ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen

Lieben Gruß,

Weinkenner
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