Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 30.06.2013, 17:31
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Indexmietvertrag - Erhöhung inkl. Nebenkosten?

Es geht aus dem Eingangsbeitrag nicht hervor, ob die Mieterhöhung schriftlich erfolgte. Dies wäre eine unbedingte Voraussetzung.

Der § 557b BGB die Rechtsgrundlage.

Der Link sollte auch weiter helfen: Mieterbund warnt vor Indexmieten: Immer mehr Mieter zahlen doppelt für Energie
Mit Zitat antworten