Hallo, der Pflichtteil hat immer die Höhe von 50% des gesetzlichen Erbteils.
Quelle:
Pflichtteil Berechnung und Höhe des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber
Dieser würde bei 4 erbberechtigten Kindern also 25% betragen. Davon die Hälfte wären 12,5% Pflichtteilsanspruch für die drei Kinder, die im Testament nicht erwähnt sind. So würde sich für mich folgende Rechnung ergeben:
Kind 1 - 12,5% - 7.500 EUR
Kind 2 - 12,5% - 7.500 EUR
Kind 3 - 12,5% - 7.500 EUR
Kind 4 - 62,5% - 37.500 EUR
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach