Hallo, lesen Sie dazu doch zum Thema "Vermächtnis und Letzter Wille" einmal diesen Artikel:
Vermächtnisnehmer - Die rechtliche Stellung - Erbrecht Ratgeber
Die Möbel sollten dabei keinen Pflichtteilsberechtigten sonderlich einschränken.
Der Alleinerbe zahlt die anderen Erben in der Regel aus. Das bedeutet, dass ihm erst einmal alles zufällt. Sollte das Auto nun einen (Rest)Wert von z.B. 7.500 EUR haben, so kann vertraglich natürlich auch anderes vereinbart werden, z.B. der Verzicht auf Auszahlung gegen Übernahme des PKWs.
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