AW: Erbengemeinschaft auflösen
Hallo, um die Erbengemeinschaft aufzulösen wäre der gängigste Weg durchaus die Auszahlung der anderen Erbberechtigten. Vorausgesetzt, dass niemand auf seinen Erbteil verzichten möchte, wäre dies wohl auch der einzige Weg.
Erbrecht Einfach
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