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Alt 06.07.2013, 13:27
dennis77 dennis77 ist offline
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Standard Kündigung wegen Eigenbedarf, aber Zweckentfremdet!

Wir möchten hier kurz unser Problem schildern!
Meine Freundin und ich sind vor einem Jahre zusammen gezogen, auch Nachwuchs war zu dem Zeitpunkt geplant und im August 2013 schließen wir auch den Bund der Ehe, darum haben wir gleich eine 5 Zimmer Wohnung angemietet um nicht nach 2 oder 3 Jahren wieder umziehen zu müssen! Nun hatten wir das Glück, dass eine Arbeitskollegin von meiner Freundin eine Wohnung zu vermieten hatte die in einer schönen Wohnsiedlung liegt, wo sich weit und breit keine Bundes- oder Landstraße befindet, es sehr ruhig ist und sehr ländlich, aber trotzt alledem noch recht Zentrum nah. Wir haben natürlich nicht lange überlegt und sofort zugeschlagen!
Bei der Besichtigung der Wohnung haben wir auch gesagt das wir längerfristig suchen und nicht in 1 oder 2 Jahren wieder ausziehen wollen, und wurde versichert, dass wir solang in der Wohnung bleiben können wie wir wollen und wenn wir sonst etwas haben, können wir uns jeder Zeit melden, da sie eine gute Vermieterin ist und auch bleiben will!
Es war also alles perfekt und wir haben den Mietvertrag unterschrieben und sind am 01.06.2012 eingezogen!
Wir haben uns recht schnell eingelebt, meine Freundin könnte mit dem Fahrrad zur Arbeite und ich hatte durch den Umzug nun auch die Möglichkeit eine Fahrgemeinschaft zur zu bilden.
Im November 2012 sollte sich unser Glück noch erweitern und wir habe erfahren das wir Zwillinge bekommen, die Freude war natürlich riesig, da alles genau so kam wir wir es geplant hatten. Der ET war für Ende Juli angesetzte und mit der Hochzeit Ende August hätte es alles besser nicht laufen können! Jetzt müssen hat nur noch ein paar Kleinigkeiten geklärt werden, wo bringen wir den Kinderwagen unter, da wir im ersten OG wohnen und der Hausflur für einen Zwillingskinderwagen klein gewesen wäre, wir sind also zu unserer Vermieterin um diese kleine Problem zu klären.
Denn um das Haus herum ist genug Platz und auch Räumlichkeiten die man mit wenig Aufwand hätte umbauen können, nach einem Gespräche im März 2013 mit unserer Vermieterin und ihrem Mann und 2 Tassen Kaffee gab es einige Ideen und man wollte uns dann in einigen Tagen telefonisch Bescheid geben!
Einige Tage später hatten wir wegen der Schwangerschaft einen Termin in einer Spezialklinik, die Schwangerschaft verlief vorbildlich und es war reine Kontrolle und ganz normal bei einer Zwillingsschwangerschaft!
Auf dem Weg in die Klinik bekam meine Freundin starke Unterleibsschmerzen und Blutungen.
In der Klinkt hat man dann festgestellt das sich der Muttermund geöffnet hat und die Fruchtblase geplatzt ist. Für uns ist natürlich eine Welt zusammen gebrochen, da uns sehr schnell klar war, das unsere beiden Söhne in der 21 Woche keine Chance haben werden und meine Freundin musste Jonas und Janosch auf ganz normalen weg zur Welt bringen.
Als meine Freundin nun in den Wehen lag und wir nun durch die Hölle gingen, klingelten einige male unsere Handy´s und an der Nummer haben wir gesehen das es unsere Vermieterin war!
Natürlich sind wir nicht herangegangen und später kam noch eine SMS das sie mit uns reden müsse! In unserer Situation haben wir natürlich all das ignoriert.
Als wir 2 Tage Später wieder zuhause angekommen sind, bin gleich zu unserer Vermieterin (wohnt 2 Häuser weiter in der selben Straße) um erstens zu fragen was sie wollte und zweitens um ihr zu sagen das wir unsere Kinder verloren haben, da unser Verhältnis bis dato recht freundschaftlich war habe ich natürlich etwas Anteilnahme erwartet!
Allerdings war der Grund für den Anruf um uns mitzuteilen, das wir bis Ende des Jahres ausziehen sollten, da die Wohnung nicht für eine Familie mit Kind ausgelegt sei! Als ich dann sagte das wir unsere Kinder verloren haben, war kurze Ratlosigkeit zu spüren und dann wurde mir gesagt das es sich ja dann erledigt hätte und wir dort wohnen bleiben könnten....

....ICH LASS DAS MAL SO STEHEN UND KOMMENTIERE IHRE AUSSAGE NICHT!!!!!

Sie selbst hat mit ihrem Mann und ihren 3 Kindern vor dem Bau ihres neuen Hauses in dieser Wohnung gewohnt, uns war also gleich klar das es nur die Sache mit der Unterbringung des Kinderwagen ging, weil dieses ja mit Kosten verbunden war! Besonders weil schon einige Mängel die beim Einzug vorhanden waren und beseitigt werden sollten, bis heute noch vorhanden sind!
Auf Grund ihrer Aussage „Dann hat sich das ja erledigt, dann könnt ihr hier wohnen bleiben“
haben wir natürlich auch den freundschaftlichen Kontakt abgebrochen und das ganze nur noch als Mieter und Vermieter gesehen!
Die nächsten Wochen hatten wir dann auch unsere Ruhe in der Wohnung, bis dann auf einmal kleine Streitigkeiten anfingen von Seiten der Nachbarin unter uns, die auch die Tochter unserer Vermieterin ist! Alles fing damit an, dass ich eine Kunststoffverpackung in die Biotonne geworfen habe und unsere Nachbarin mich aufgefordert hat das da herauszunehmen da sonst der Müll auf Grund eines Sensors im Müllwagen nicht mitgenommen wird!
Ab diesem Zeitpunkt kam von Seiten der Nachbarin, die sehr viel Zeit hat (10 Jahre Harz4) ,immer mehr Kleinigkeiten die ich jetzt auch leid bin aufzuzählen.
Somit war es dann diese Woche am 05.07.2013 soweit das unsere Vermieterin uns die Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt hat, da ihr Mann diese als Büro und Lagerraum für seine Allzweckfirma nutzen möchte! Allerdings müssen wir dazu sagen, das beide aus gesundheitlichen Gründen seit Monaten nicht nicht in der Lage waren in unsere Wohnung zu kommen, da sie die Treppen nicht ohne Schmerzen steigen könnten!
Für uns ist ganz klar, das alle Grunde nur vorgeschoben sind, wir sind auch wir nicht mit einem Auszug zu ihren Bedingungen einverstanden, da dieses immer mit Unkosten verbunden ist, Transporter, Maklergebühren, Renovierung der neuen Wohnung usw.

Ich würde mich freuen, wenn ihr ein paar Tipps und Links für mich habt, auch was ich rechtlich unternehmen kann, eine gute Rechtsschutzversicherung ohne SB ist vorhanden!

LG
Dennis

P.S.: Auch wurde uns ab sofort mündlich die Mitnutzung der, wie im Mietvertrag vereinbarten, Nebenräume, wie Garage, Partyraum usw untersagt!! da diese wie wir persönlich von unseren Vermieterin wissen, zu einer 3. Mietwohnung umgebaut werden sollen!
Des weiteren handelt es sich bei unserer Wohnung um eine Oberwohnung mit einem sehr schmalen Treppenaufgang, würde sich da nicht die Wohnung unter uns 3 Zimmer bei gleicher Wohnfläche mit großen Schiebetüren zur Terrasse (2 bis 3 Meter) in Richtung zum Haus und Grundstück unserer Vermieterin und auch Sitz der Firma ihres Mannes nicht besser eignen?
und z.Z. wird ein Altes Bauernhaus als Lagerraum genutzt, das sich zwischen dem Haus in dem Ich wohne und dem Haus meiner Vermieterin befindet.



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Geändert von dennis77 (06.07.2013 um 13:29 Uhr)
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