AW: Zwangsanmeldung durch Gasanbieter trotz Heizkosten in den Betriebskosten?
Auch wenn die Antwort sehr spät kommt. Bei einer Gasetagenheizung sind Sie verpflichtet sich beim Gasversorger anzumelden und Ihren Verbrauch mit ihm abzurechnen. Ihre Vermieterin hat mit Ihrem Strom und Gas nichts zu tun.
Heizkosten müssten nur bei einer Zentralheizung anders abgerechnet werden.
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