Zitat:
Zitat von josih
Jap, sorry. Wusste nicht wie ich es kurz erklären soll. ^^
Der vorläufige Vertrag ist bereits unterschrieben.
|
Das ist natürlich dumm. Da bleibt genau genommen nur noch die fristgerechte Kündigung.
Steht denn in diesem "vorläufigen" Mietvertrag (so was gibt es eigentlich gar nicht) etwas von Gegenseitigem Kündigungsverzicht?
Es geht doch um deutsches Mietrecht? Ich Frage wegen der 3 Jahre Kündigungsverzicht. In D sind nämlich 4 Jahre erlaubt.