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Alt 20.07.2013, 12:47
Constanze Constanze ist offline
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Registriert seit: 20.07.2013
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Standard Räumungsklage wegen Eigenbedarf und Familienstreit

Guten Tag,

gerne würde ich wissen, ob es möglich ist eine Räumungsklage hinauszuzögern?
Meine Mutter wohnt seit über 30 Jahren in ihrem Elternhaus zusammen mit ihrer Mutter, in getrennten Wohnungen - Bruder ist jedoch seit 3 Jahren Eigentümer. Da nun aber der Bruder das Haus jetzt für sich umbauen möchte (Eigenbedarf), hat er jetzt über seinen Anwalt meiner Mutter einen Brief geschickt - Räumungsklage. Ab 07.08.2013 muss die Wohnung geräumt sein.
Meine Mutter bezieht auf Grund einer psychischen Krankheit seit einem Jahr Hatz VI. Es kann doch nicht möglich sein, einfach jemanden der Hartz VI bezieht und zusätzlich psychisch erkrankt ist einfach auf die Straße zu setzen bzw. nur solch eine kurze Frist zu geben um auszuziehen?
Da ich Medizin studiere, weiss ich, dass ein psychologisches Gutachten wohl helfen könnte. Was kann man denn noch alles tun?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar



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