AW: Räumungsklage wegen Eigenbedarf // Familienstreit
1. Bei dieser langen Mietzeit beträgt die Kündigungsfrist für den Vermieter 9 Monate.
2. Da eine Kündigung immer schriftlich erfolgen muss, geht man mit diesem Schreiben zum Amtsgericht und beantragt einen Beratungsschein. Die nachfolgende Beratung bei einem Fachanwalt (Mietrecht), kostet dann 10.- € und beinhaltet auch eine Vertretung durch diesen Anwalt vor Gericht, wenn nötig.
Ich denke aber, dass der Gang vor Gericht nicht nötig sein wird, wenn der gewählte Anwalt seinem Kollegen mitteilt, welchen Unsinn er da im Namen seines Mandanten verlangt.
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