AW: Räumungsklage wegen Eigenbedarf // Familienstreit
Mal angenommen der Mietvertrag zählt wirklich erst 3 Jahre und sie hat die Kündigung am 3. Werktag im Mai bekommen, dann endet die Kündigungsfrist erst am 31.7.
Vorher kann noch gar keine Räumungsklage eingereicht werden.
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