Spätfolgen bei Erbausschlagung
Hallo,
folgender Fall liegt leider vor:
Meine Eltern sind beide verstorben - mein Vater erst vor ein paar Wochen.
Meine Eltern hatten 3 Kinder - davon hatte meine älteste Schwester ebenfalls 3 Kinder, meine mittlere Schwester und ich.
Meine älteste Schwester ist vor 3 Jahren vorverstorben und eines ihrer Kinder ist bereits vor 10 Jahren verstorben. Ihre Kinder - die beiden übrig gebliebenen - haben - wie wir alle - das Erbe meiner Schwester ausgeschlagen. Nun müssten ja eigentlich die beiden noch lebenden Kinder an die Stelle meiner ältesten Schwester treten und meinen Vater beerben. Nun sagte mein Anwalt mir, dass die beiden nicht mehr an die Stelle meiner vorverstorbenen Schwester treten können, da sie ja das Erbe ihrer leiblichen Mutter ausgeschlagen haben. Wie ist da die Rechtslage?
Vielen Dank im Voraus.
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