Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 25.07.2013, 13:37
Zitrone21 Zitrone21 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2013
Beiträge: 1
Standard Spätfolgen bei Erbausschlagung

Hallo,
folgender Fall liegt leider vor:

Meine Eltern sind beide verstorben - mein Vater erst vor ein paar Wochen.
Meine Eltern hatten 3 Kinder - davon hatte meine älteste Schwester ebenfalls 3 Kinder, meine mittlere Schwester und ich.

Meine älteste Schwester ist vor 3 Jahren vorverstorben und eines ihrer Kinder ist bereits vor 10 Jahren verstorben. Ihre Kinder - die beiden übrig gebliebenen - haben - wie wir alle - das Erbe meiner Schwester ausgeschlagen. Nun müssten ja eigentlich die beiden noch lebenden Kinder an die Stelle meiner ältesten Schwester treten und meinen Vater beerben. Nun sagte mein Anwalt mir, dass die beiden nicht mehr an die Stelle meiner vorverstorbenen Schwester treten können, da sie ja das Erbe ihrer leiblichen Mutter ausgeschlagen haben. Wie ist da die Rechtslage?
Vielen Dank im Voraus.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen