AW: Mietvertrag nach Tod des Partners
Es kann dem Vermieter niemand verbieten dem Mieter einen neuen Vertrag anzubieten.
Der Mieter (Mama) muß und sollte das Angebot aber nicht annehmen. Sprich den Vertrag nicht unterschreiben. Dazu besteht keine Verpflichtung!
Sie hat einen gültigen Mietvertrag, Basta.
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