Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 26.07.2013, 10:30
anitari anitari ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Mietvertrag nach Tod des Partners

Es kann dem Vermieter niemand verbieten dem Mieter einen neuen Vertrag anzubieten.

Der Mieter (Mama) muß und sollte das Angebot aber nicht annehmen. Sprich den Vertrag nicht unterschreiben. Dazu besteht keine Verpflichtung!

Sie hat einen gültigen Mietvertrag, Basta.
Mit Zitat antworten